Der Erbfall und seine Folgen

Das Erbrecht hat in den vergangenen Jahren immer größere Bedeutung erlangt. Fachleute erwarten, dass innerhalb der nächsten Jahre rund zwei Billionen Euro vererbt oder zu Lebzeiten übertragen werden.

Als ausgewiesene Spezialisten des Erbrechts und Autoren mehrerer Fachbücher und Aufsätze stehen wir Ihnen zu allen Fragen dieser Rechtsmaterie mit unserem Rat zur Seite.

Haben Sie geerbt - alleine oder mit anderen zusammen -, so können schnell Streitigkeiten entstehen. Wir unterstützen Sie bei der Wahrung Ihrer Rechte, geht es beispielsweise um notwendige Informationen von Behörden, Gerichten, Banken oder Lebensversicherungen, die beschafft werden müssen.

Wir ermitteln und sichern den Nachlass, setzen Ihre Auskunftsansprüche durch, überprüfen die Wirksamkeit von Testamenten und sorgen dafür, dass Sie einen Erbschein erhalten, der Sie als Erbe legitimiert. Wir sind Ihre Fachanwälte für Erbrecht in Mainz. 

Hat der Erblasser Sie enterbt, ermitteln wir Ihren Pflichtteilsanspruch und setzen diesen gerichtlich durch, wenn außergerichtliche Lösungen scheitern. Wir überprüfen die Behandlung von Schenkungen des Erblassers noch zu seinen Lebzeiten und machen eventuell bestehende Pflichtteilsergänzungsansprüche geltend. Auch zu Themen wie  Schenkung, Ehe- oder Erbvertrag beraten wir Sie umfassend.

Aufgrund unserer Spezialisierung werden Anwälte unserer Kanzlei als Testamentsvollstrecker eingesetzt oder von Gerichten als Ergänzungsbetreuer oder -pfleger bestellt, wenn es um die Wahrung von Rechten Minderjähriger oder betreuungsbedürftiger Personen geht.

Für die tägliche Praxis eines Fachanwalts für Erbrecht seien die nachfolgenden Begriffe bzw. Tätigkeitsfelder nochmals exemplarisch genannt:

· Gestaltung von Testamenten, Beratung bei Erbverträgen, Erb- und/oder Pflichtteilsverzicht

· Behindertentestament, Geschiedenentestament, Überschuldetentestament

· Wirksamkeit, Widerruf, Anfechtung letztwilliger Verfügungen

· Patchworkfamilie

· Auslegung von Testamenten, Erbscheinverfahren, Einnziehung von Erbscheinen, Erbenfeststellungsklage

· Vermächtnis, Auflage, Testamentsvollstreckung, Vor- und Nacherbschaft

· Pflichteilsrecht einschließlich Pflichtteilsergänzung

· Erbunwürdigkeit, Pflichtteilsentzug

· Rechte und Pflichten innerhalb der Erbengemeischaft (Abschichtung, Erbschaftskauf, Erbteilsübertragung)

· Auskunfts-, Informations- und Rechenschaftspflichten 

· Entlassung, Kontrolle, Vergütung von Testamentsvollstreckern

· Anrechnung oder Ausgleichung von Vorermpfängen/Zuwendungen

· Annahme und Ausschlagung oder Anfechtung der Annahmer einer Erbschaft

· Nachlasspflegschaft, Nachlassverwaltung, Nachlassinsolvenz

· Landwirtschaftserbrecht

 

 

 

Fachanwalt für Erbrecht Mainz, Erbschein, Pflichtteil