Von Bauherren und Bauträgern

Wir beraten und vertreten Sie in allen Bereichen des Bau- und Architektenrechts. Das Bau- und Architektenrecht umfasst die Gesamtheit der für die Bebauung von Grundstücken gültigen Vorschriften.

Es unterscheidet privates und öffentliches Baurecht. Das private Baurecht erfasst dabei wesentlich die Rechtsbeziehungen zwischen dem Bauherrn und dem Werkunternehmer. Das öffentliche Baurecht regelt, wie und in welchem Maß Grundstücke baulich verwertet werden dürfen. Das öffentliche Baurecht umfasst auch die Vergabe von Bauleistungen durch die öffentliche Hand.

Das Architektenrecht als Teil des Baurechts regelt die Rechte und Pflichten der Architekten gegenüber dem Auftraggeber bzw. Bauherrn.

Im Rahmen einer ausführlichen und auf den Einzelfall bezogenen Beratung stehen wir sowohl Unternehmern als auch Privatpersonen mit technischer und rechtlicher Kompetenz zur Seite. Wir begleiten Sie bei der Vertragsgestaltung bis zum Vertragsabschluss. Für den Fall einer Auseinandersetzung erörtern wir mit Ihnen die Erfolgsaussichten, Risiken und Kosten der geeigneten außergerichtlichen oder gerichtlichen Maßnahmen und bieten Ihnen eine effiziente Lösungsstrategie an.

Dabei legen wir in Ihrem Interesse großen Wert darauf, für Sie bereits eine außergerichtliche Lösung der Streitigkeit herbeizuführen, stehen Ihnen aber auch während einer gerichtlichen Auseinandersetzung partnerschaftlich und kompetent zur Seite.

Unser Tätigkeitsfeld umfasst unter anderem:

  • Erstellen, Überprüfen und Überarbeiten von Bau- und Architekten-/Ingenieur-, ARGE- sowie Generalunternehmer- und Generalübernehmer-Verträgen.
  • Baubegleitende Rechtsberatung
  • Durchsetzung von Abwehr- und Gewährleistungsansprüchen
  • Begleitung bei Abnahme- und Begutachtungsterminen
  • Einleitung und Durchführung von selbständigen Beweisverfahren
  • Überprüfung von Werklohn- und Honorarrechnungen nach HOAI, BGB und VOB/B
  • Honorar- und Werklohninkasso für Baufirmen, Architekten und Ingenieure
  • Beratung und Vertretung bei Auftrags- und Vergabeverhandlungen
  • Vertretung gegenüber Behörden (Baugenehmigungsverfahren, Widerspruchsverfahren, Klage vor den Verwaltungsgerichten etc.).